1. GerätegarantieDie Garantie erstreckt sich ausschliesslich auf die Behebung von Mängeln, welche nachweisbar auf Material und/oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
2. GarantiedauerGrundsätzlich gilt eine Garantiedauer von 12 Monaten. Weitergehende Herstellergarantien behalten, unter Verrechnung der Dienstleistungen durch Supravision AG, ihre Gültigkeit. Bei Fixinstallationen sind die Transport-, Reise- und Deplacementkosten sowie Ersatzgeräte (wenn verfügbar) während den ersten 4 Monaten nach Abnahme der Anlagen eingeschlossen. Bei Ersatzlampen gilt die vom Hersteller angegebene Garantiezeit.
3. Nicht unter Garantie fallen: |
 | Mängel infolge von Fremdeingriffen, Fall- und Sturzschäden |
 | Schäden durch: ausgelaufene Batterien, Änderungen, unsachgemässe Bedienung oder Reinigung, mangelhafte Pflege und/oder normale Abnutzung, Verwendung von falschem Band- und Speichermaterial oder Zubehör |
 | Firmware-Updates |
 | Software-Updates |
 | Elementarschäden wie Blitzschlag und Wasserschäden |
 | Ertragsausfälle als Folge eines defekten Gerätes |
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Ferner sind folgende Dienstleistungen und der Abnützung unterworfener Teile von der Garantie ausgeschlossen:
3.1 Projektoren, Beamer, Flachbildschirme |
 | Lampen ausserhalb der Herstellergarantie |
 | Schäden infolge unterlassener, regelmässig notwendiger Reinigungsarbeiten (Filter-Reinigung) |
 | Folgeschäden durch Einsatz im Dauerbetrieb* |
 | Einbrennschäden infolge Dauerbetriebs mit Standbildern |
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3.2 Videorecorder, DVD-Geräte, Head-Sets und tragbare Geräte |
 | Akkus, Batterien, abgerissene bzw. abgebrochene Teile |
 | Sturzschäden |
 | Schäden infolge Dauerbetrieb* und Verwendung von ungeeignetem Bandmaterial bzw. Speichermedien. |
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3.3 FernbedienungenEntsprechend den Herstellerbestimmungen fallen Defekte an Fernbedienungen nicht unter Garantie
3.4 ErsatzgeräteZur Verfügung gestellte Ersatzgeräte fallen nicht unter Garantie. Besondere Vereinbarungen werden durch Werkverträge und/oder Wartungs- und Serviceverträge geregelt.
3.5 Transport- / Reise- / DeplacementkostenDie Garantie beinhaltet ausschliesslich die Behebung der auf Material- und/oder Herstellungsfehler zurückzuführenden Mängel in unseren Service-Centren. Alle weitergehenden Haftungen oder Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen dazu werden durch Werkverträge und/oder Wartungs- und Serviceverträge geregelt.
* Als Dauerbetrieb gilt mehr als durchschnittlich 3 Stunden pro Tag