Garantiebestimmungen
1. Gerätegarantie
Die Garantie erstreckt sich ausschliesslich auf die Behebung von Mängeln, welche nachweisbar auf Material und/oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
2. Garantiedauer
Grundsätzlich gilt eine Garantiedauer von 12 Monaten. Weitergehende Herstellergarantien behalten, unter Verrechnung der Dienstleistungen durch Supravision AG, ihre Gültigkeit. Bei Fixinstallationen sind die Transport-, Reise- und Deplacementkosten sowie Ersatzgeräte (wenn verfügbar) während den ersten 4 Monaten nach Abnahme der Anlagen eingeschlossen. Bei Ersatzlampen gilt die vom Hersteller angegebene Garantiezeit.
3. Nicht unter Garantie fallen:
Mängel infolge von Fremdeingriffen, Fall- und Sturzschäden
Schäden durch: ausgelaufene Batterien, Änderungen, unsachgemässe Bedienung oder Reinigung, mangelhafte Pflege und/oder normale Abnutzung, Verwendung von falschem Band- und Speichermaterial oder Zubehör
Firmware-Updates
Software-Updates
Elementarschäden wie Blitzschlag und Wasserschäden
Ertragsausfälle als Folge eines defekten Gerätes
Ferner sind folgende Dienstleistungen und der Abnützung unterworfener Teile von der Garantie ausgeschlossen:
3.1 Projektoren, Beamer, Flachbildschirme
Lampen ausserhalb der Herstellergarantie
Schäden infolge unterlassener, regelmässig notwendiger Reinigungsarbeiten (Filter-Reinigung)
Folgeschäden durch Einsatz im Dauerbetrieb*
Einbrennschäden infolge Dauerbetriebs mit Standbildern
3.2 Videorecorder, DVD-Geräte, Head-Sets und tragbare Geräte
Akkus, Batterien, abgerissene bzw. abgebrochene Teile
Sturzschäden
Schäden infolge Dauerbetrieb* und Verwendung von ungeeignetem Bandmaterial bzw. Speichermedien.
3.3 Fernbedienungen
Entsprechend den Herstellerbestimmungen fallen Defekte an Fernbedienungen nicht unter Garantie
3.4 Ersatzgeräte
Zur Verfügung gestellte Ersatzgeräte fallen nicht unter Garantie. Besondere Vereinbarungen werden durch Werkverträge und/oder Wartungs- und Serviceverträge geregelt.
3.5 Transport- / Reise- / Deplacementkosten
Die Garantie beinhaltet ausschliesslich die Behebung der auf Material- und/oder Herstellungsfehler zurückzuführenden Mängel in unseren Service-Centren. Alle weitergehenden Haftungen oder Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen dazu werden durch Werkverträge und/oder Wartungs- und Serviceverträge geregelt.
* Als Dauerbetrieb gilt mehr als durchschnittlich 3 Stunden pro Tag